Chancen und Barrieren
Prüfungen
Ist ein Studierender blind, schickt das jeweilige Institut schriftliche Prüfungen an das Studienzentrum für Sehgeschädigte. Im SZS wird die Klausur von Tutoren in eine blindengerechte Form übertragen.
Sehgeschädigte Studierende bekommen i.d.R. nach Vereinbarung eine Zeitverlängerung um 50%. Dieser Wert kann als Richtschnur dienen, es gibt keine feste und einheitliche Regelung. Die Prüfungen werden am Institut oder im SZS geschrieben. Alternativ können die Prüfungen auch mündlich abgelegt werden. Die Erfahrung zeigt, dass der Verlängerung beispielsweise einer 4-stündigen Klausur auf 6 Stunden doch meist eine mündliche Prüfung vorzuziehen ist.

Erfahrungen sehgeschädigter Studierender: Das Entgegenkommen der Dozenten wird positiv und der Prüfungsablauf als unproblematisch beschrieben.